Anzeige

So viel kosten jetzt Brücken und Kronen

Autor: khb

Seit Januar gelten neue Regeln für den Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat zu Missverständnissen geführt: Viele denken, sie müssten jetzt mehr zuzahlen als früher. Das gilt aber nur, wenn der Zahnersatz aufwendiger ist als medizinisch notwendig.

Das neue „befundorientierte Festzuschusssystem“ in der GKV lässt den Patienten mehr Wahlmöglichkeiten als bisher. Allerdings: Wer über das Notwendige hinaus Mehrleistungen möchte, muss auch mehr aus eigener Tasche zuzahlen als bis Ende 2004. Die neue Freiheit macht die Sache also etwas komplizierter. Denn die Kasse übernimmt nicht mehr generell 50 % der Zahnersatzkosten, sondern nur die Hälfte der „Regelversorgung“.

Ausgangspunkt ist der Befund
Ausgangspunkt für die Kassenleistung ist immer der Befund – beispielsweise: „Zahn 15 fehlt“. Für jeden Befund ist eine „Regelversorgung“ als medizinisch notwenig definiert worden. In unserem Beispiel ist das „eine Brücke von Zahn 14 zu Zahn 16“ ohne…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.