Sozialrechtler winken nur müde ab
Ein gutes Jahr hat es gedauert, bis der Freispruch des Dr. Schottdorf vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs rechtskräftig wurde. Der Freispruch fiel nach 32 Verhandlungstagen und der Anhörung von 64 Zeugen am 23. Oktober 2000, "da Täuschungshandlungen nicht erweislich sind". Er wurde am 31. Oktober 2001 rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Augsburg ihren Revisionsantrag wenige Tage vor der angesetzten Revisionsverhandlung zurückgezogen hatte.
Die Begründung des Freispruchs enthält Aussagen zur Tätigkeit von Vertragsärzten, die in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stehen und auch mit anderen, heute als verbindlich geltenden Rechtsauffassungen nur schwer in…
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