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Staat fördert Wirtschaftsberatung

Autor: Dr. Nicholas Pascoe, Medical consultant, Runkel

Bisher konnten Ärzte nicht an staatlich geförderten Programmen teilnehmen, die eine Unterstützung im Bereich der Unternehmensführung leisten. Ab dem 1.1.2002 tritt eine Änderung im Gesetzestext für die "Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen" in Kraft. Damit können ab 2002 auch Ärzte staatlich geförderte Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen. Bis zu 40 % der Beratungskosten bzw. bis maximal 1500 Euro können als Förderkosten erstattet werden.

Gegenstand der Förderung sind Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Auch förderungsfähig sind niederlassungswillige Ärzte im Rahmen einer Existenzgründungsberatung. (Hier beträgt der Zuschuss sogar 50 %, höchstens jedoch 1500 Euro).

Die Beratung muss von selbstständigen Beratern oder von Beraterunternehmen durchgeführt werden.

Welche Regeln müssen hierbei beachtet werden?

Vor der Antragsstellung muss die Beratung in voller Höhe nachweislich bezahlt sein. Die Beratung darf erst im Jahr 2002 begonnen werden, wobei die Vorgespräche schon vorher terminiert sein…

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