Ständige Wirtschaftlichkeitsprüfungen machten Arzt krank
Im zu entscheidenden Fall hatte der Kollege Ende 2011 das Ruhen seiner Zulassung vom 1.1.2012 bis 30.6.2012 beantragt. Am 1.7.2012 wechselte er von der Selbstständigkeit in eine MVZ-Anstellung.
Den Antrag begründete der Augenarzt damit, dass er krank sei und außerdem die ständigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht mehr auszuhalten seien. Die Behandlung von GKV-Patienten habe er deshalb zum 1.1.12 eingestellt. Ein Attest werde er nachreichen.
Mehr als 20 Sprechstunden pro Woche sind Überstunden
Die KV teilte dem Arzt daraufhin mit, dass er – solange der Zulassungsausschuss noch nicht entschieden habe – seiner Versorgungsverpflichtung nachkommen müsse und mindestens 20 Wochenstunden Sp…
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