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Stalking: Die Mehrheit der Täter ist voll straffähig

Autor: Maria Fett

Stalking ist ein Verhaltensmuster, bei dem ein Täter einen anderen Menschen verfolgt, belästigt, häufig auch bedroht. Stalking ist ein Verhaltensmuster, bei dem ein Täter einen anderen Menschen verfolgt, belästigt, häufig auch bedroht. © iStock/MrKornFlakes
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Belästigen, Verfolgen, Bedrohen – das alles kann unter den Begriff Stalking fallen. Eskaliert dieser Terror, sind mitunter gewalttätige Übergriffe bis hin zum Mord möglich.

Zu Beginn seiner Arbeit vor knapp 20 Jahren wurde er für seine Forschung noch belächelt, erinnerte sich Professor Dr. Harald­ Dreßing­, Leiter der Forensischen Psychiatrie am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim. Um die Jahrtausendwende war Stalking ein Thema, auf das sich hierzulande meist nur die Boulevardpresse stürzte. Geforscht und publiziert hatten damals vor allem die Kollegen im angelsächsischen Raum. Mittlerweile ist Stalking auch in Deutschland in der Forschung angekommen. Zahlreiche Bücher, Publikationen und sogar eine eigene Leitlinie gibt es mittlerweile, was nicht zuletzt an der Arbeit des Experten liegt.

Trotzdem sehen sich Ärzte noch immer mit einigen Hürden konfrontiert, wenn sie es mit Stalkingopfern zu tun haben – oder den Tätern. So fehlt bis dato eine allgemeine Definition, was man unter Stalking genau versteht. Allen Begriffserklärungen ist aber gemein, dass sie eine subjektive Komponente des Opfers einbeziehen: dessen Angst. Prof. Dreßing und seine Kollegen verstehen unter Stalking ein Verhaltensmuster, bei dem ein Täter einen anderen Menschen verfolgt, belästigt, häufig auch bedroht. Unter Umständen kommt es zu körperlicher Gewalt bis hin zum Mord. Das Opfer fühlt sich durch den Täter bedrängt und verängstigt. Wie lange die genannten Verhaltensweisen anhalten müssen, um als Stalking bezeichnet werden zu können, ist bislang nicht einheitlich definiert.

Es sind verschiedene Typen von Tätern beschrieben

Nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Forschung ist das Wissen relevant, wer stalkt. Gibt es eine Typologie von Tätern, d.h. bestimmte Charaktereigenschaften, die ggf. eine Prognose erlauben, wie wahrscheinlich es zu Gewalt kommt? Die zahlreichen Einteilungen setzen unterschiedliche Schwerpunkte, erklärte Prof. Dreßing weiter. Mal steht die Motivation des Stalkers im Vordergrund (Liebe, Versöhnung vs. Hass, Wut), mal die Täter-Opfer-Beziehung (Intimpartner, Promi, Kollege, Nachbar) oder psychopathologische Aspekte (psychotisch?). Bei alledem sei es jedoch wichtig, sich bewusst zu machen, dass die meisten Stalker nicht psychisch krank sind – und damit voll straffähig.

Eine Sache des Strafrechts

Mit § 238 StGB ist der „Straftatbestand der Nachstellung“ per Gesetz geregelt. Allerdings handelt es sich dabei umeine eher stumpfe Waffe, mit der sich gegen Täter kaum etwas ausrichten lässt, führte Prof. Dreßing aus. Gerade einmal 5 % bringen eine Tat unter § 238 StGB zur Anzeige. Und die verlaufe meist erfolglos. Seit jeher wird viel Kritik an dem Paragraphen geübt, insbesondere an der Formulierung, das Opfer müsse durch das Stalking in seiner „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“ sein. Seit 2017 liegt eine Neufassung vor, die den Sachverhalt abstrakter fasst. Das Verhalten des Täters muss nun nur noch dazu „geeignet“ sein, das Leben des Opfers einschneidend zu verändern.

In Forschung und Klinik wird häufig auf die Klassifikation des australischen Psychiaters Professor Dr. Paul­ E. Mullen­ und Kollegen Bezug genommen.1 Danach lassen sich Stalker grob unterteilen in
  1. zurückgewiesene Stalker, die mit Abstand die größte Gruppe der Täter bilden. Meist handelt es sich um Expartner des Opfers, die den ehemaligen Partner zurückwollen.
  2. beziehungssuchende Stalker, die häufig unter „Liebeswahn“ leiden und das Feedback, das ihnen ihr Opfer gibt, ignorieren oder uminterpretieren („Sie/Er hat zwar Nein gesagt, dabei aber gezwinkert, ist also doch interessiert.“).
  3. inkompetente Stalker, die nicht wissen, wie man eine Beziehung führt, gering sozial und u.U. intellektuell inkompetent sind. Laut Prof. Dreßing seien diese oft harmlos.
  4. rachsüchtige Stalker, bei denen das Opfer stellvertretend für ein Unrecht steht, das man ihm angetan hat. Diese Täter fühlen sich dazu berechtigt, zu stalken.
  5. beutelüsterne Stalker, die die kleinste, aber mit Abstand gefährlichste Gruppe bilden. Sie sind bereit zu Straftaten bis hin zum Mord.
Auf der anderen Seite stellt sich – vor allem mit Blick auf mögliche Präventionsangebote – die Frage, ob es einen bestimmten Opfertypus bzw. besonders gefährdete Personengruppen gibt. Für den deutschsprachigen Raum lagen dazu bis 2005 keinerlei repräsentative Daten vor, erklärte Prof. Dreßing. Gemeinsam mit seinem Team befragte er in dem Jahr 2000 Personen aus Mannheim dazu, ob sie jemals Erfahrung mit Stalking gemacht hätten. Als Stalking werteten die Forscher unerwünschte Kontakte mit mindestens zwei unterschiedlichen Methoden über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen. Zudem mussten die Befragten Angst empfunden haben. Auf knapp 12 % trafen diese Kriterien zu. In neun von zehn Fällen wurden Frauen von Männern belästigt. Mit etwas mehr als 30 % ging das Stalking am häufigsten von einem Expartner aus, in jedem vierten Fall war der Täter ein Fremder. In einer Online­umfrage unter Psychiatern gab sogar mehr als jeder Vierte an, selbst bereits Opfer von Stalking gewesen zu sein. Anders als in der Allgemeinbevölkerung waren die Geschlechter in dieser Umfrage fast gleich verteilt und Männer sogar etwas häufiger Opfer als Frauen. Es muss kaum erwähnt werden, dass Stalking nicht spurlos an den Opfern vorbeigeht. Neben Symptomen einer chronischen Traumatisierung finden sich Angst oder Depression bei Stalking-Opfern gehäuft. Mitunter ziehen entsprechende Erlebnisse tiefgreifende Änderungen im Leben der Betroffenen nach sich. Je nach Studie weisen bis zu 30 % der Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung auf. Bei der Interpretation dieser Zahlen muss jedoch beachtet werden, dass Forscher oftmals nur auf sogenannte Inanspruchnahmepopulationen zurückgreifen können, also Personen, die von sich aus Ärzte oder Gerichte aufsuchen. „Gegebenenfalls überschätzen wir die psychischen Probleme der Opfer“, so Prof. Dreßing.

Über 80 % der Gewalttaten gehen Drohungen voraus

Ärzte sollten wachsam bleiben und bei ihren Patienten auf Hinweise im Verhalten, o.g. Symptome und ganz konkrete Äußerungen (z.B. über Belästigungen) achten. Haus­ärzte, die ihre Patienten häufig sehr genau und seit Jahren kennen, können dies in aller Regel besser leisten als Fachkollegen. In keinem Fall dürfen die Augen verschlossen oder Ängste von Betroffenen heruntergespielt werden, mahnte der Experte. Denn über 80 % der Gewaltanwendungen gehen Drohungen voraus. Bei Expartnern ist in mehr als der Hälfte der Stalking-Fälle Gewalt im Spiel.

1 Mullen PE et al. Am J Psychiatry 1999; 156: 1244-1249; DOI: 10.1176/ajp.156.8.1244

Quelle: DGPPN-Kongress 2020 – digital (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde)