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Statt Praxisverkauf eine KV-Entschädigung

Autor: RA Prof. Dr. jur. T. Schlegel, Foto: thinkstock

Das Versorgungsstrukturgesetz tritt Anfang 2012 in Kraft. Umstrittener Punkt: das vorgesehene Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigung.– Expertentreff –

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde das Vorkaufsrecht der Kassenärztlichlichen Vereinigung (KV) dahingehend geändert, dass der Zulassungsausschuss allein über die Praxisnachfolge bestimmen und die Entschädigung des Praxisabgebers durch die KV anordnen kann. Das bislang bekannte Verfahren einer Praxisabgabe in überversorgten Gebieten wird geändert und der Ermessensspielraum des Zulassungsausschusses erheblich erweitert.

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