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Steigt jetzt Ihr Praxiswert automatisch?

Autor: Rechtsanwalt Udo H. Cramer

Erstmals seit 1987 (!) hat die Bundesärztekammer (BÄK) ihre Praxisbewertungs-Richtlinien geändert. Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen aus München, erläutert die Änderungen und mögliche Konsequenzen der nun nur noch als „Hinweise“ bezeichneten, aber immer noch gewichtigen BÄK-Vorgaben.

Die BÄK gibt als Standesorganisation der deutschen Ärzte Vorgaben zur Ermittlung des ideellen Wertes und des Sachwertes.

Alte Kammermethode

Während der Sachwert nach dem Substanzwertverfahren ermittelt wird, also dem Verkehrswert oder Zeitwert der Praxiseinrichtung etc. zum Bewertungsstichtag, errechnet sich nach der bisherigen Methode der ideelle Wert aus den Praxisumsätzen der Vergangenheit (Mittel der letzten drei Jahre) unter Abzug eines kalkulatorischen Arztlohns. Der gedrittelte Betrag daraus sollte den ideellen Wert der Praxis ausmachen. Der kalkulatorische Arztlohn wurde bisher so beziffert: Bruttojahresgehalt 2006 eines Oberarztes nach BAT I b, verheiratet, 2 Kinder, Endstufe mit…

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