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Stein oder Knorpel?

Autor: mic

Er kam, aß, biss auf etwas Hartes und verlor so einen Zahn. Für diesen Verlust und die erlittenen Schmerzen wollte der Betroffene zumindest eine finanzielle Entschädigung haben. Die Klage landete nun vor dem Bundesgerichtshof.

Es war kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember 2003, als der Kläger in einem Restaurant einen Grillteller mit mehreren Fleischstückchen und Hackfleischröllchen bestellte. Er aß das gegrillte Fleisch – und verlor dabei einen Zahn. War dieser nun beim Biss auf Teile von Knochen oder Knorpeln abgebrochen – oder war in den Hackfleischröllchen ein Stein enthalten, wie der Kläger behauptete? Pech für den Betroffenen: Da er den vermeintlichen Übeltäter – den Stein – nicht vorweisen konnte, wurde seine Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht war noch ohne den Stein ausgekommen – es hatte den Vorfall als ein typisches Geschehen gewertet.

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