Sterbehilfe bleibt strittig
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum Verbot des ärztlich begleiteten Suizids hat nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, keinen rechtsphilosophischen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung eingeleitet.
„Das Verwaltungsgericht Berlin hat bestätigt, dass das Verbot des ärztlich assistierten Suizids rechtmäßig und dass jede Form organisierter Sterbehilfe unzulässig ist“, betont Dr. Montgomery. Die Richter hätten lediglich ein „ausnahmsloses“ berufsrechtliches Verbot ärztlicher Beihilfe zum Suizid für zu weitgehend gehalten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang April in einem seit dem Jahr 2007 andauernden Rechtsstreit…
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