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Sterbehilfe bleibt strittig

Gesundheitspolitik Autor: Petra Spielberg

Auch nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum berufsrechtlichen Sterbehilfeverbot sind nicht alle Fragen zum ärztlich begleiteten Suizid geklärt. Es soll Ärzten nur in Ausnahmefällen gestattet sein, Sterbewillige zu unterstützen, ohne mit einem Ordnungsgeld rechnen zu müssen.

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum Verbot des ärztlich begleiteten Suizids hat nach Ansicht des Präsidenten der Bundes­ärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, keinen rechtsphilosophischen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung eingeleitet.

„Das Verwaltungsgericht Berlin hat bestätigt, dass das Verbot des ärztlich assistierten Suizids rechtmäßig und dass jede Form organisierter Sterbehilfe unzulässig ist“, betont Dr. Montgomery. Die Richter hätten lediglich ein „ausnahmsloses“ berufsrechtliches Verbot ärztlicher Beihilfe zum Suizid für zu weitgehend gehalten.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang April in einem seit dem Jahr 2007 andauernden Rechtsstreit…

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