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Sterbehilfe: Was Ärzte dürfen und was nicht

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Sollen Ärzte in Deutschland nicht nur passive Sterbehilfe, sondern auch Beihilfe zum Suizid leisten dürfen?Kollegen diskutierten über diese Fragen auf dem 50. Ärztekongress.

Der Autonomie des Patienten wird heute von Rechts wegen immer mehr Bedeutung zugemessen, so Professor Dr.  jur. Konrad Stolz auf dem Workshop "Sterbehilfe, Sterbebegleitung, ärztlich assistierter Suizid" im Rahmen des 50. Ärztekongresses der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg. Immer noch müssen Ärzte  mit gewissen Unsicherheiten und rechtlichen Unschärfen leben.

2010 hat der Bundesgerichtshof (Az.: 2 StR 454/09) entschieden, dass ein Arzt die Behandlung bei einem Sterbenskranken abbrechen darf, z.B. das Beatmungsgerät abstellen, sofern dies dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.

Wörtlich heißt es: „Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen…

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