Sterbehilfe: Was Ärzte dürfen und was nicht
Der Autonomie des Patienten wird heute von Rechts wegen immer mehr Bedeutung zugemessen, so Professor Dr. jur. Konrad Stolz auf dem Workshop "Sterbehilfe, Sterbebegleitung, ärztlich assistierter Suizid" im Rahmen des 50. Ärztekongresses der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg. Immer noch müssen Ärzte mit gewissen Unsicherheiten und rechtlichen Unschärfen leben.
2010 hat der Bundesgerichtshof (Az.: 2 StR 454/09) entschieden, dass ein Arzt die Behandlung bei einem Sterbenskranken abbrechen darf, z.B. das Beatmungsgerät abstellen, sofern dies dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.
Wörtlich heißt es: „Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen…
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