Steuerschlupfloch für Ehepaare gerettet
Ob ein Grundstückskaufvertrag zwischen nahen Angehörigen dem sog. Fremdvergleich standhält, ist vor allem anhand der Hauptpflichten des Vertrags zu überprüfen. Wird zur Finanzierung eines solchen Kaufvertrags ein Darlehensvertrag mit einer Bank abgeschlossen, sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 46/01) die darin getroffenen Vereinbarungen auch dann nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, wenn der Verkäufer zugleich Sicherungsgeber ist.
Im Urteilsfall verkaufte ein Hauseigentümer das Ober- und Dachgeschoss eines Dreifamilienhauses an seine Ehefrau, die den Kauf mit zwei Darlehen finanzierte. Der Sicherung dieser Darlehen diente u.a. eine Grundschuld an einem…
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