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Steuerschlupfloch für Ehepaare gerettet

Autor: SIS

Wenn Sie Ihrem Ehepartner einen Haus- oder Grundstücksanteil verkaufen und die Besicherung des von ihm dafür benötigten Darlehens übernehmen, kann er trotzdem die Schuldzinsen

 

als Werbungskosten z.B. bei Vermietung voll absetzen.

Ob ein Grundstückskaufvertrag zwischen nahen Angehörigen dem sog. Fremdvergleich standhält, ist vor allem anhand der Hauptpflichten des Vertrags zu überprüfen. Wird zur Finanzierung eines solchen Kaufvertrags ein Darlehensvertrag mit einer Bank abgeschlossen, sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 46/01) die darin getroffenen Vereinbarungen auch dann nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, wenn der Verkäufer zugleich Sicherungsgeber ist.

Im Urteilsfall verkaufte ein Hauseigentümer das Ober- und Dachgeschoss eines Dreifamilienhauses an seine Ehefrau, die den Kauf mit zwei Darlehen finanzierte. Der Sicherung dieser Darlehen diente u.a. eine Grundschuld an einem…

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