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Termin geplatzt: Muss der Patient zahlen?

Autor: RA Maximilian Broglie

Aufwandsentschädigungen wegen verpasster Termine sind rechtlich umstritten - und von zweifelhaftem Nutzen!

Ein Facharzt für Innere Medizin fragt:

In meiner fachärztlichen Praxis werden häufig telefonisch Termine für aufwendige Untersuchungen wie Stressecho oder Gastroskopie vereinbart.

Die MFA sind bezüglich der Terminabwicklung und Vorbereitung der Untersuchungen gut instruiert: Patienten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, den Termin wahrzunehmen bzw. ihn spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, anderenfalls werde ihnen ein entsprechender Kostenaufwand in Rechnung gestellt.

Allerdings: Dies sind mündliche Vereinbarungen. Sind solche Forderungen rechtens?

Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht:

Die Frage eines Anspruchs wegen Honorarausfall bei…

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