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Therapie-Aus, da "unzweckmäßig"

Autor: Cornelia Kolbeck, Foto: fotolia

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Verordnungsausschluss von Dipyridamol in Kombination mit ASS bestätigt.

Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, bezeichnet das Urteil als "richtungsweisende Entscheidung zur Abgrenzung der arzneimittelrechtlichen Zulassung von der dem G-BA obliegenden Beurteilung des spezifisch krankenversicherungsrechtlichen Nutzens von Arzneimitteln". Dipyridamol in Kombination mit ASS ist zugelassen zur Sekundärprävention von isch­ämischen Schlaganfällen und transitorischen ischämischen Attacken.

Der G-BA hatte 2013 die Verordnung auf Kassenkosten nach einer Nutzenbewertung des IQWiG ausgeschlossen, nach der die Kombinationsgegenüber der Monotherapie mit einem Thrombozytenaggregationshemmer (ASS oder Clopidogrel) therapierelevant unterlegen und somit…

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