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Tollwutimpfung nach Tierbiss im Ausland

Autor: Leseranfrage

Wie lässt sich die Tollwutimpfung bei einem GKV-Patienten korrekt abrechnen?

Eine Fachärztin für Innere Medizin fragt:

Eine Patientin wurde in Kenia von einem vermeintlich tollwütigen Tier gebissen. Laut KV ist die Impfung Privatleistung. Die Patientin geht mit unserer GOÄ-Rechnung zur Kasse. Die sagt: Abrechnung „auf Chipkarte“ wäre richtig gewesen. Das sieht die KV auf Nachfrage plötzlich auch so. Wir sollen eine kurative Leistung mit der Ziffer 03111 abrechnen, da keine Impfziffer vorhanden sei. Was ist denn nun richtig? Wir haben den Ärger mit der Patientin, dabei haben wir die Privatrechnung ja nur wegen der Auskunft der KV geschrieben.

Dr. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:

Bei den leistungsrechtlichen Vorgaben zur Tollwut-Impfung…

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