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Trostpflaster vom Fiskus

Autor: Dipl.-Kfm. Christoph Platz vBP, Steuerberater, Systempartner der Metax

Die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt benötigen finanzielle Unterstützung. Wer das eigene Haus, den Pkw oder die Praxis verloren hat, dem gewährt der Staat steuerliche Vergünstigungen. Hier ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Schäden, die ein Steuerpflichtiger an seinem Privatvermögen durch ein unabwendbares Ereignis erleidet, stellen außergewöhnliche Belastungen dar (§ 33 EStG). Diese sind immer dann anzunehmen, wenn Naturkatastrophen von erheblichem Ausmaß an Hausrat und privat genutzten Häusern und Wohnungen unvorhersehbare Schäden verursachen. Hier sind die Kosten der Schadensbeseitigung wie z.B. die Kosten von Aufräumarbeiten, Instandsetzungskosten an Häusern und Kosten für etwaige Ersatzunterbringung als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung absetzbar.

Schäden dokumentieren, Belege sammeln

Erforderlich sind die genaue Dokumentation des Schadens durch Fotos, Gutachten und eine detaillierte…

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