Trotz Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Unterhalt
Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), der die entsprechende Vereinbarung eines Zahnarztes mit seiner in der Praxis mitarbeitenden Ehefrau gelten ließ. Der 1942 geborene niedergelassene Arzt hatte 1988 eine 44 Jahre alte gelernte Rechtsanwaltsgehilfin geheiratet. Für beide war es die zweite Ehe.
Die Frau bekam für ihre Arbeit in der Praxis ein üppiges Gehalt. Im Ehevertrag vereinbarte das Paar Gütertrennung. Weiter schlossen sie den Versorgungsausgleich und damit den Ausgleich der Rentenanwartschaften sowie jeden gegenseitigen Unterhalt aus – also auch für den Fall einer Arbeitslosigkeit.
Der Arzt verpflichtete sich zur Zahlung einer Abfindung in Höhe von 40.900 Euro und…
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