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Trotz restriktiver Bedarfsplanung sinnvoll?

Frage von Dr. Volker Schirrmeister,
Arzt für Innere Medizin,
Lörrach:

Ich bin 58 Jahre alt. Der Vermieter möchte die Praxisräume verkaufen. Nun stehe ich vor der Entscheidung, ob ich die bislang gemieteten Räume übernehmen soll. Von der Politik wird angeblich angestrebt, dass in etwa zwei bis drei Jahren Praxisinhaber in überversorgten Gebieten, zu denen Lörrach zählt, ihre Praxis nicht mehr an einen jüngeren Kollegen abgeben können, und dass der Praxissitz ersatzlos geschlossen wird. Ist das richtig so?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Ab dem Jahre 2003 will der Gesetzgeber die Bedarfsplanung verschärfen. Die bisherigen Freiräume, die eine Öffnung von Planungsbereichen dann vorsehen, wenn zu wenig Niederlassungsmöglichkeiten bestehen (§ 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB V), sollen beseitigt werden. Außerdem soll die Zulassung dann ausschließlich nach dem erforderlichen Bedarf in der jeweiligen Arztgruppe erfolgen, der gegenwärtig durch ein beauftragtes Institut ermittelt wird. Dies kann dazu führen, dass die bisher noch bestehenden Niederlassungschancen in dünner besiedelten Gebieten beseitigt werden. Daneben kann es sein, dass in bisher schon überversorgten Gebieten niedrigere…

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