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Trotzdem begrenzte Fallzahl?

Frage von Dr. Enzo Sturm,

 

HNO-Arzt,

 

München:
Ich bin in einer Praxisgemeinschaft bei ca. 1000 Kassenpatienten pro Quartal niedergelassen. Mein Partner hat rund 750 Scheine und möchte nun für ein Jahr die Zulassung ruhen lassen: Die hiesige Fachgruppenscheinzahl liegt bei 1200, ab dann wird abgestaffelt. Wenn ich nun die Patienten meines Partners in meiner Praxis weiterversorge und mehr Scheine abrechne, habe ich laut meiner KV keine Möglichkeit, den Mehraufwand vergütet zu bekommen. Gibt es keine Sonderregelung?

Antwort von Udo H. Cramer,

Diplom-Kaufmann, Rechtsanwalt,

München:
Nach dem HVM Ihrer KV besteht die Möglichkeit, auf Antrag wegen Praxisbesonderheiten eine Budgeterhöhung der Fachgruppenscheinzahl von 1200 zu erhalten. Die dafür zuständige Kommission wird dann prüfen, ob eine Budgeterhöhung wegen des Ruhens der Kassenzulassung des Kollegen gerechtfertigt ist.

Dabei kann es möglich sein, dass das erhöhte Budget nicht alle Behandlungsfälle (ca. 750) Ihres Kollegen umfassen wird. Erfahrungsgemäß benötigt das Verfahren etwa drei Monate, so dass Sie den Antrag rechtzeitig vor dem Beginn des Ruhens der Zulassung Ihres Kollegen stellen sollten.

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