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Trotzdem Filiale erlaubt?

Autor: Udo H. Cramer

Wie sollten Kollegen argumentieren, die in einem nicht gesperrten Zulassungsbezirk eine Zweigstelle eröffnen wollen, obwohl die Versorgung gesichert ist?

Dr. G. L., Facharzt für Allgemeinmedizin in S.:

Gemeinsam mit meinem Kollegen plane ich, in meinem Wohnhaus eine Filialpraxis einzurichten. Wir haben im Umfeld meiner Wohnung eine große Zahl von Patienten, denen der Weg zur Hauptpraxis zunehmend beschwerlich wird. Beide Standorte liegen im gleichen, nicht gesperrten Zulassungsbezirk. Die hausärztliche Versorgung im Wohngebiet der Filialpraxis ist der Ärztezahl nach gegeben. Ist die Gründung einer Filialpraxis trotzdem möglich? Sollten wir darauf hinweisen, dass keiner der Kollegen im Umfeld der Filialpraxis Chirotherapie anbietet?

Udo H. Cramer, Rechtsanwalt und Diplomkaufmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die…

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