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Trotzdem Gebühr berappen

Autor: gri

Bei stark überzeichneten Aktien-Neuemissionen dürfen Banken auch von Kunden eine Zeichnungsgebühr verlangen, die keine Aktien erhalten.

Eine Sparkasse forderte von Kunden, die sich an der Zeichnung von Aktien-Neuemissionen beteiligten, fünf Euro "Zeichnungsgebühr". Hintergrund: In letzter Zeit war es bei vielen Neuemissionen zu massenhaften Aufträgen und ungewöhnlich hohen Überzeichnungen der Aktien gekommen. Die Bearbeitung hatte bei den Kreditinstituten erhebliche Kosten verursacht. Verbraucherschützer beanstandeten die Gebühr als unzuverlässige Benachteiligung der Kunden: Bei der Zeichnung neuer Aktien dürften Banken nur Provisionen einstreichen, wenn sie die Aufträge erfolgreich ausgeführt hätten.

Bank darf Kosten hereinholen

Der Bundesgerichtshof gestand dies sogar zu, hielt aber die (erfolgsunabhängige) Zeichnungsgebühr…

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