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Ü-Schein zum Notfalldienst kommt

Autor: khb

KBV und Kassen haben den Bundesmantelvertrag in Sachen Praxisgebühr nachgebessert. Der "planbare Notfall" wird gebührenfrei gestellt, die quartalsübergreifende Überweisung nicht.

KBV und GKV-Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, dass die Psychotherapeuten-Regelung auf unbestimmte Zeit verlängert wird. Das heißt: Die bei einem nichtärztlichen Psychotherapeuten entrichtete und von ihm quittierte Praxisgebühr stellt den Patienten bei einem Arztbesuch im selben Quartal von erneuter Zahlung frei.

Beim Pillenrezept soll der Arzt eine Verordnung für sechs Monate ausstellen, wenn medizinisch zu verantworten. Bei Verordnung ist die Praxisgebühr, ebenso wie bei anderen Wiederholungsrezepten, fällig.

Keine zusätzliche Gebühr

Ab jetzt wird der Patient bei "planbarer Notversorgung" definitiv von einer zusätzlichen Gebühr befreit. Das heißt beispielsweise: Der Patient ist…

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