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Übernahme noch erlaubt?

Frage von Samuel Baltzer,
Facharzt für Innere Medizin,
Düsseldorf:

Ich bin seit Ende letzten Jahres Facharzt für Innere Medizin und an einer Niederlassung im hausärztlichen Bereich interessiert. Nach meinem Kenntnisstand kann ich ab dem 1.1.2001 die Kassenarztpraxis eines Allgemeinarztes übernehmen. Inzwischen habe ich auch einen hausärztlichen Praktiker gefunden, der seine Praxis an mich zum 1.4.2001 übergeben will. Zu meinem Erstaunen teilte mir die Justitiarin der hiesigen KV nun aber mit, dass diese Regelung zwar theoretisch umsetzbar sein wird. Ob überhaupt, wie und wann könne aber nicht mitgeteilt werden. Meinem Wunsch nach verlässlicher Auskunft könne nicht entsprochen werden.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Die Aussage der KV-Mitarbeiterin zeugt von wenig Kompetenz. Richtig ist, dass ab 1.1.2001 eine hausärztlich betriebene Praxis eines Praktikers bzw. eines Allgemeinmediziners von einem Internisten übernommen werden kann. Das gilt allerdings nur bis zum 1.1.2006. Sie können also in jedem Fall im April 2001 die Praxis kaufen. Dieser Kassenarztsitz wird aber - wenn später ein Verkauf ansteht - immer nur als Hausarztpraxis betrieben und weitergegeben werden können.

Gemäß § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V kann ein solcher Hausarztsitz grundsätzlich ab 2006 nur an einen Allgemeinmediziner abgegeben werden. Dies bedeutet, dass nur…

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