Übernahme noch erlaubt?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Die Aussage der KV-Mitarbeiterin zeugt von wenig Kompetenz. Richtig ist, dass ab 1.1.2001 eine hausärztlich betriebene Praxis eines Praktikers bzw. eines Allgemeinmediziners von einem Internisten übernommen werden kann. Das gilt allerdings nur bis zum 1.1.2006. Sie können also in jedem Fall im April 2001 die Praxis kaufen. Dieser Kassenarztsitz wird aber - wenn später ein Verkauf ansteht - immer nur als Hausarztpraxis betrieben und weitergegeben werden können.
Gemäß § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V kann ein solcher Hausarztsitz grundsätzlich ab 2006 nur an einen Allgemeinmediziner abgegeben werden. Dies bedeutet, dass nur…
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