Anzeige

Ulla Schmidt darf Ärzten „Geiselhaft“ nachsagen

Autor: khb

Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe stoppt die Ärztebeschimpfung durch Ulla Schmidt nicht. Die Gesundheitsministerin darf Ärzte weiterhin kollektiv und ehrverletzend als Geiselnehmer von Patienten beschimpfen, wenn die an einem Protesttag ihre Praxen dichtmachen.

Ein einzelner Arzt sei durch die mehrfache Äußerung der SPD-Politikerin „nicht als Individuum betroffen“ und könne schon deshalb auch keinen Unterlassungsanspruch geltend machen, urteilte der 14. Zivilsenat des OLG Karlsruhe am letzten Freitag (Az.: 14 U 11/07).

Der niedergelassene HNO-Arzt Dr. Thomas Rossbach wollte Schmidt die unter anderem in einem Rundfunk-Interview geäußerte Behauptung verbieten lassen, Ärzte würden durch Proteste mit Praxisschließungen „Patienten in Geiselhaft“ nehmen, und zwar „für Forderungen nach mehr Geld“. Dr. Rossbach hatte am nationalen Protesttag in Berlin teilgenommen.

Das OLG sagte, es könne „dahingestellt bleiben, ob die beanstandeten Äußerungen bei der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.