Ulla Schmidt stoppt Neuregelung der künstlichen Ernährung
Die künstliche Ernährung sei und bleibe Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sagte Schmidt der "Bild am Sonntag". "Dies bedeutet, dass Sondennahrung in den verschiedenen Formen in medizinisch notwendigen Fällen weiterhin erstattet wird. Dies gilt natürlich auch für ältere Patientinnen und Patienten und für Kinder.
Der Entwurf des Ausschusses sah vor, die Erstattung von künstlicher Ernährung bei Krebspatienten, Demenzkranken und behinderten Kindern deutlich einzuschränken. Für die davon Betroffenen wären für Sondenkost oder medizinische Trinknahrung künftig Kosten von bis zu 400 Euro monatlich entstanden, die bisher die Krankenkassen tragen. Ernährungsexperten und…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.