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Umsatzsteuer sollen Ärzte tragen

Autor: AT

Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) will Ärzten die Umsatzsteuer auf Rehabilitations- und Rentengutachten nicht bezahlen. Laut einem VDR-Rechtsgutachten seien diese nämlich umsatzsteuerfrei. Sollen doch die Ärzte beweisen, dass die Gutachten umsatzsteuerpflichtig sind! Das Bundesfinanzministerium hat das Rechtsgutachten des VDR überprüft und kommt zu dem Ergebnis: Die Umsatzsteuerpflicht gilt.

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Seit Anfang letzten Jahres sind Ärzte ab einer bestimmten Umsatzhöhe auf Gutachten, psychologische Tauglichkeitstests zur Berufsfindung, sport- und reisemedizinische Untersuchungen etc. umsatzsteuerpflichtig. Nun haben die Rentenversicherer ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt: Rehabilitations- und Rentengutachten seien umsatzsteuerbefreit. Sind sie aber nicht, wie das Bundesfinanzministerium auf Nachfrage von Medical Tribune feststellt. Ob die Rentenversicherungsträger nun dem Arzt die 16 % Umsatzsteuer bezahlen, bleibt aber fraglich.

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