Unbegrenzter Wucher?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Bei einer Vereinbarung einer jährlichen Mietzinssteigerung von 3 % handelt es sich um eine so genannte Staffelmiete. Bei Gewerberäumen ist eine solche Vereinbarung über eine Staffelmiete grundsätzlich erlaubt. Hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit gem. § 305 BGB. Anders bei einem Wohnraummietverhältnis: Zum Schutze der Mieter gibt es hier eine Vorschrift (xa7 10 Abs. 2 MHG). Danach sind Staffelmieten nur dann zulässig, wenn sie betragsmäßig ausgewiesen sind (also nicht in Prozentsätzen). Auch darf ein Zeitraum von 10 Jahren nicht überschritten werden. Dieser Schutz gilt für Gewerberäume jedoch nicht. Die Vorschrift des § 10 Abs. 2…
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