Unlautere Werbung von Kassen: Plötzlich gibt es eine Heerschar von Testsiegern
Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt (Urteil vom 3.10.2013, Az: C-59/12), dass sich auch das Werbeverhalten von Kassen an den Regeln des UWG messen lassen muss. Hintergrund war der Fall einer BKK, die mit folgender Aussage im Internet geworben hatte:
„Wer die BKK jetzt verlässt, bindet sich an die neue für die nächsten 18 Monate. Somit entgehen Ihnen attraktive Angebote, die Ihnen die BKK im nächsten Jahr bietet, und Sie müssen am Ende möglicherweise draufzahlen, wenn Ihre neue Kasse mit dem ihr zugeteilten Geld nicht auskommt und deswegen einen Zusatzbeitrag erhebt.“
Weil die BKK in der Werbung verschwieg, dass Versicherten im Fall der Erhebung eines…
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