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Unterschiedlich abrechnen?

Eiliger Besuch noch vor KV-Dienst): Hier ist als Besuch nur die Ziffer 01410 (mit Wegegeld) ansetzbar, da es sich nicht um einen organisierten Bereitschaftsdienst handelt (hier wäre es die 01411, unabhängig von der Tageszeit). Sollte eine Sprechstunde stattfinden, käme die 01412 zum Ansatz. In jedem Fall ist der Ordinationskomplex ansetzbar (03110 bis 03112) oder die 03115, wenn der Patient im laufenden Quartal schon in dieser Praxis in Behandlung war. Die Bereitschaftspauschale (03005) kommt wie bei jedem „ambulant-kurativen“ Fall zum Ansatz (was im organisierten Bereitschaftsdienst nicht möglich wäre!). Die hausärztliche Grundvergütung wäre nur bei eigenen Patienten möglich; bei Anlage…

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