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Urlaubsanspruch mit Abfindung abgegolten

Autor: Anke Thomas

Wurde ein Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass der Gekündigte seinen Urlaub in Anspruch genommen hat, muss der Arbeitgeber diesen nicht nachträglich vergüten. Das gilt dann, wenn der Mitarbeiter eine Abfindung erhält und gleichzeitig auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichtet. So hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Arbeitgeber seinem seit zwei Jahren erkrankten Arbeitnehmer ordentlich gekündigt. Im Kündigungsrechtsstreit einigten sich die Parteien dann auf einen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst, der gekündigte Arbeitnehmer erhielt eine Abfindung in Höhe von rund 11 500 Euro. Gleichzeitig wurde wechselseitig vereinbart, dass damit alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt seien.

Bundesarbeitsgericht gibt Arbeitgeber recht

Trotzdem verlangte der Arbeitnehmer anschließend zusätzlich die Abgeltung seiner Urlaubsansprüche für zwei Jahre in Höhe von rund 10 700 Euro. Während das Landesarbeitsgericht dem Mitarbeiter noch eine Summe…

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