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Urteil: Osteopath muss Arzt oder Heilpraktiker sein

Gesundheitspolitik Autor: Interview

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Osteopathie als Satzungsleistung an. Das OLG Düsseldorf hat nun aber entschieden, dass Physio­therapeuten ohne ärztliche Approbation oder Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht osteopathisch behandeln dürfen. Dazu befragten wir den Münchner Juristen und Arzt Professor Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers.

Osteopathie ist jetzt nur noch Sache der Ärzte und Heilpraktiker?

Prof. Ehlers: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einer Physiotherapiepraxis untersagt, für Osteopathiebehandlungen zu werben, wenn kein Arzt oder Heilpraktiker diese durchführt. Nach Ansicht des Senats stellen Osteopathiebehandlungen eine Ausübung von Heilkunde dar, wofür eine heilkundliche Qualifikation erforderlich ist. Eine unsachgemäße Ausübung sei geeignet, gesundheitliche Schäden zu verursachen.
 
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen also grundsätzlich nur noch für Osteopathiebehandlungen, die von Personen mit der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erbracht wurden, Kosten erstatten. Die Abrechnungspraxis einiger…

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