Anzeige

Verbilligter Fitnessstudio-Tarif für Mitarbeiter

Autor: RA Florian Gritschneder

Vergünstigte Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio: Das ist toll für die Mitarbeiter - gilt aber als steuerpflichtiger Arbeitslohn!

Ein Unternehmen schloss zugunsten seiner Mitarbeiter mit einer Fitnessstudiokette einen Vertrag ab. So konnten die Mitarbeiter zu einem sehr günstigen Tarif Sport treiben und alle Angebote nutzen.

Bei einer Lohnsteueraußenprüfung fiel das den Finanzbeamten auf, die zu dem Schluss kamen: Hier handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das Finanzgericht Bremen sah das ebenso. Der finanzielle Vorteil, meinten die Finanzbeamten, lag im vorliegenden Fall über der Freigrenze von 44 Euro. Da das Training zum billigeren Tarif einen geldwerten Vorteil darstelle, müsse dieser auch versteuert werden.

Dagegen protestierte das Unternehmen: Das Firmen-Fitnessprogramm liege überwiegend im…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.