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Verboten: Irreführende Werbung für Schönheits-OPs

Autor: AFP

Irreführende oder suggestive Werbung für Schönheitsoperationen ist in Deutschland künftig verboten. Eine entsprechende Novelle des Arzneimittelgesetzes verabschiedete der Bundesrat am 8. Juli. Schönheits-OPs werden demnach in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) einbezogen.

Damit wird die Werbung dafür erheblich eingeschränkt. Verboten sind künftig zum Beispiel so genannte Vorher-Nachher-Fotos. Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen wie Brustvergrößerungen oder Fettabsaugen seien mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

Eine irreführende Werbung liegt den Angaben zufolge insbesondere dann vor, wenn Behandlungen eine Wirksamkeit zugeschrieben wird, die sie nicht haben oder wenn fälschlicherweise der Eindruck entsteht, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann. Verstöße dagegen stellen in Zukunft bei vorsätzlichem Handeln eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem…

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