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Verdächtige Patientin der Kripo verraten?

Autor: det

Kollege Manfred Eisenhawer aus Sundern findet sich plötzlich in einem Kriminalstück wieder. Mit aus seiner Praxis entwendeten Rezepten verschafft sich jemand Schmerzmittel. Die Kripo hat auch schon einen Verdacht. Nach der Personenbeschreibung soll der Orthopäde die mutmaßliche Täterin identifizieren. Doch darf er das, ohne die Schweigepflicht zu verletzen?

Der Arzt wendet sich um Rat an die MT-Redaktion und schildert den Fall: "Der Kripobeamte gab meiner Helferin die Personenbeschreibung einer Tatverdächtigen durch. Sie glaubt, eine Patientin wiederzuerkennen, die am Tag vor dem Einlösedatum des Rezeptes in unserer Praxis war. Außerdem war meiner Helferin von Seiten der Kripo durchgegeben worden, dass die Verdächtige wohl schon früher bei anderen Ärzten in umliegenden Orten Rezeptformulare entwendet, mit Fantasienamen bestückt und damit Medikamente erhalten habe. Daraufhin hat meine Helferin telefonisch von den betroffenen Praxen erfahren, dass die verdächtige Person auch dort in Behandlung war. Die Kripo bedrängt mich nun, den Namen dieser…

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