Verfassungsrechtlich bedenklich: Geplante Regelung zur Parität
Im Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz geht das Bundesgesundheitsministerium bezüglich der Stärkung der Hausärzte in der Selbstverwaltung über die Formulierungen des Koalitionsvertrags hinaus.
Nicht nur, dass in den KV-Vertreterversammlungen künftig die Delegierten der Hausärzte allein über jene Belange abstimmen, die ausschließlich die hausärztliche Versorgung betreffen, und die Fachärzte über die rein fachärztlichen Angelegenheiten. Nein, ein neuer § 79 Abs. 3a SGB V soll vorgeben: "Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stimmen so zu gewichten, dass insgesamt eine Parität der Stimmen zwischen Vertretern der Hausärzte und Vertretern der Fachärzte in der Vertreterversammlung…
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