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Verlust von der Steuer absetzen?

Frage von Hans Schaefer,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Treis-Karden:
Wenn Privatpatienten die Liquidation nicht begleichen, kann ich dies steuerlich als Verlust geltend machen? Ich habe ja nicht nur den Verdienstausfall und Liquidationsverlust, sondern auch Unkosten wie EKG-Papier, Labormaterial etc.

Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,

Fachanwalt für Steuerrecht,

München:
Im Kern geht es um die häufig gestellte Frage, wie sich die Nichtbezahlung einer Privatliquidation auf den zu versteuernden Überschuss bzw. Gewinn eines Arztes auswirkt.

Die meisten Freiberufler ermitteln ihr Jahresergebnis im Wege der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach dem so genannten Zufluss- und Abflussprinzip. Der jährliche Überschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen den Praxiseinnahmen und Praxisausgaben inklusive den Abschreibungen. Als Einnahmen sind nur diejenigen Beträge zu erfassen, die dem Arzt durch Überweisung auf sein Konto oder durch Barzahlung in die Kasse tatsächlich zugeflossen sind. Das…

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