Anzeige

Verordnen ohne Regressangst?

Autor: Michael Reischmann

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung des GKV-Arzneimittelmarktes hat bei Krankenkassen und KBV positive Resonanz erzeugt. KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller hofft, dass die Kollegen künftig ohne Regressdruck behandeln können, wenn ihre Verordnungen nur auf Korrektheit der Wirkstoffauswahl und -menge geprüft werden. Zwei von MT befragte Arzneimittelexperten teilen diesen Optimismus nicht.

Dr. Harald Herholz, Vorstandsreferent der KV Hessen, bleibt skeptisch. Dass wegen der vom Bundesgesundheitsministerium beabsichtigten Gesetzesänderungen die Regressangst abflauen, der Arztberuf attraktiver und deshalb mehr junge Ärzte die Niederlassung wagen werden, glaubt er nicht. Positiv bewertet er das vorgesehene Schnellbewertungsverfahren zum Zusatznutzen neuer Medikamente; der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) werde hier den KVen Streitigkeiten um sogenannte Me-toos abnehmen.

Doch ansonsten: Der angekündigte Wegfall der Bonus-Malus-Regelung und des Zweitmeinungsverfahrens bei teuren Therapien ist als Entbürokratisierung zwar zu begrüßen, doch deren praktische Bedeutung ist heute…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.