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Verordnung von Krankentransport

Autor: Rebekka Höhl, Foto: thinkstock

Bei der Verordnung von Krankentransporten müssen Sie als Arzt den Einzelfall prüfen und präzise Angaben machen.

Krankentransporte ohne vorherige Genehmigung der Krankenkassen sind nur in absoluten Notfällen erlaubt - also wenn sich der Patient in Lebensgefahr befindet oder mit schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden zu rechnen ist, falls kein schneller Transport und keine ausreichend schnelle Behandlung erfolgen würden.

Genehmigt werden Krankentransporte nur in bestimmten Fällen:

  • ... wenn die Behandlung einen Krankentransport erfordert, weil der Patient auf Grund einer Grunderkrankung nach einem vorgegebenen Therapieschema behandelt werden muss. Das Therapieschema muss über einen längeren Zeitraum eine hohe Behandlungsfrequenz erfordern. Und der Patient muss so sehr beeinträchtigt sein, dass der…

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