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Verordnungsdrangsale – KVWL: Künftig ohne uns!

Autor: REI

Die KV Westfalen-Lippe will für das Jahr 2011 keine Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 SGB V mehr abschließen und für die Einhaltung der Ausgabenvolumen nicht haften. Begründung: Aut idem, Rabatt- und Selektivverträge machten es künftig unmöglich, Richtgrößen für die Ärzte zu berechnen sowie die Verordnungen mit Trendinformationen und KV-Beratungen lenkend zu beeinflussen.

„Damit wird die Basis für die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V entfallen“, kündigte KV-Vize Dr. Wolfgang-Axel Dryden an. Er sieht die „Verantwortung für die Steuerung der Verordnung mehr und mehr in anderen Händen“ liegen – insbesondere bei den Krankenkassen, die Hausarzt- und Rabattverträge abschließen. In einer Pressemitteilung verkündet Hausarzt Dr. Dryden: „Überschreitungen der vereinbarten Ausgabenvolumina durch Fehlsteuerungen im System der HzV-Verträge können und dürfen nicht gegen die Gesamtverträge der KVen wirken, da diese vorrangig die im Kollektivvertragssystem der KVen verbliebenen Arzthonorare definieren.“ Gleiches gelte für Facharztverträge nach § 73c SGB V. Die KV…

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