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Verordnungseinschränkungen der Arzneimittelrichtlinien

Autor: Isabell Kuhlen

Bei Verstoß gegen Einschränkungen durch die AMR - lässt sich ein Regress abwenden? Konkret geht es um Faktu®, ein Kombimittel mit Doxycyclin und Ambroxol und um Pentoxifyllin.

Eine Fachärztin für Allgemeinmedizin fragt:

Die Prüfungsstelle wirft mir Unwirtschaftlichkeit bei Verordnungen von Faktu®, bei einem Kombinationsarzneimittel mit Doxycyclin und Ambroxol sowie bei Pentoxifyllin vor. Was kann ich dagegen tun?

Isabel Kuhlen, Rechtsanwältin und Apothekerin, Vellmar:

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur bei Kindern bis zum vollendeten 12. bzw. (bei Entwicklungsstörungen) 18. Lebensjahr zulasten der GKV verordnet werden. Gegen Hämorrhoiden gibt es Arzneimittel, die verschreibungspflichtige Wirkstoffe enthalten, und solche, die nicht verschreibungspflichtige Wirkstoffe enthalten.

Die Krankenkassen stehen auf dem Standpunkt, dass regelmäßig…

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