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Verordnungsverbot bei Mangelernährung

Autor: reh

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert geplante Einschränkungen bei der Erstattungsfähigkeit der Trink- und

 

Sondennahrung in den Arzneimittel-Richtlinien (AMR). Die Mangelernährung mit Krankheitswert solle als

 

Verordnungs-Voraussetzung nicht genügen.

Der BVMed ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Stellungnahme zu dem AMR-Entwurf aufgerufen worden. Er kritisiert: In den Richtlinien werde festgelegt, das nur bei bestimmten Ausnahmefällen eine enterale Ernährung verordnungsfähig bleibt. Und dies soll bei genau 23 Gruppen von Erkrankungen der Fall sein. Bei einer reinen Mangelernährung von Patienten soll noch keine Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkasse vorliegen. Obgleich gem. BVMed "die künstliche Ernährung von Patienten in erster Linie darauf abzielt, die Mangelernährung mit Krankheitswert zu behandeln". Und nach neueren Ergebnissen 30% der in Kliniken eingewiesenen Patienten unterernährt sind.

Steigen die Kosten sogar?

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