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Verordnungsverbot ist rechtswidrig

Autor: Herbert Wartensleben, Rechtsanwalt, Stolberg

Die Eckpunkte der Gesundheitsreform sehen vor, dass nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Der bekannte Arzt und Pharmarechtler Herbert Wartensleben hält dies für sach- und rechtswidrig.

Nach § 49 Abs. 1 S. 1 AMG sind Arzneimittel, die Stoffe in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirkungen oder deren Zubereitungen enthalten, der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Diese Verschreibungspflicht endet nach fünf Jahren.

Der Zweck der Verschreibungspflicht

Im Einzelfall kann die automatische Verschreibungspflicht bereits nach drei Jahren aufgehoben werden. Dies ist möglich, wenn eine Gesundheitsgefährdung im Rahmen der ordnungsgemäßen Anwendung des Arzneimittels oder durch einen häufigen Missbrauch in erheblichem Umfang ausgeschlossen werden kann.

 

 

§ 49 Abs. 5 AMG sieht eine Verlängerungsmöglichkeit der automatischen Verschreibungspflicht über den…

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