Anzeige

Verschärfte Aufsicht beim Vorstandssalär

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas, Michael Reischmann

Eine geplante Gesetzesänderung, nach der Verträge von KV-Vorständen stärker von Aufsichtsbehörden kontrolliert werden sollen, wurde auf der KBV-Vertreterversammlung einstimmig zurückgewiesen. Dies sei allein Sache der Selbstverwaltung.

Die Regierungskoalition möchte die Verträge von Vorständen bei KVen, GKV, MDK und G-BA unter einen Zustimmungsvorbehalt durch die jeweilige Aufsicht stellen. Diese sollen bei Abschluss, Veränderung oder Verlängerung von Verträgen kontrollieren, ob die vereinbarte Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufgabenbereich und zur Größe und Bedeutung der Körperschaft steht.

Überschreiter der Gesetzgeber seine Grenzen?

Damit überschreite der Gesetzgeber die Grenze der Rechtsaufsicht, kritisierte Hans-Jochen Weidhaas, Vorsitzender der KBV-VV. Die Delegierten beschlossen einstimmig, Politik und Gesetzgeber aufzufordern, die geplante Änderung zurückzuziehen.


Quelle:…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.