Verseucht durch Atomversuche
Der 65-jährige Kläger André Mézières habe zwar keinen Beweis dafür erbringen können, dass seine Muskelentzündung in Zusammenhang mit der radioaktiven Strahlung stehe, der er einst in der Sahara ausgesetzt gewesen sei, stellte ein Sondergericht für Militärpensionen am 7.6. in Tours fest; andererseits hätten die Behörden aber auch nicht nachweisen können, dass es keinen Zusammenhang zwischen seinem Militäreinsatz und dem Gebrechen gebe. Das Urteil, gegen das der Staat in Berufung gehen kann, stelle eine "Premiere" dar, erklärte die Atomtest-Veteranenvereinigung AVEN.
Der Kläger hatte als Soldat auf einem Luftwaffenstützpunkt 40 Kilometer vom damaligen "point zero" (Nullpunkt) der…
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