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Versicherte können auf mehr Geld hoffen

Autor: Karl H. Brückner

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Rechte der Kunden von Lebensversicherern entscheidend gestärkt. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2007 nachvollziehbare Spielregeln für die Berechnung des Schlussüberschusses zu Gunsten der Kunden aufstellen.

Vor allem müssen die Versicherten nach dieser Entscheidung künftig „angemessen“ an den durch ihre Prämienzahlungen bei den Assekuranzen geschaffenen Vermögenswerten einschließlich der stillen Reserven beteiligt werden. In allen Instanzen – von Landgerichten bis zum Bundesgerichtshof – waren die Kläger in den vergangenen zehn Jahren gescheitert. Erst beim Bundesverfassungsgericht bekamen sie jetzt abschließend Recht (Beschluss vom 26. Juli 2005, Az.: 1 BvR 80/95, 782/94 und 957/96).

Grotesk: Prozessverlierer klatschten Beifall
Nachdem das höchste deutsche Gericht seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden verkündet hatte, spielte sich am 26. Juli in Karlsruhe eine Schmierenkomödie ab:…

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