Versorgungsstrukturgesetz: KV darf jetzt gute Praxisnetze fördern
Kassenärztliche Vereinigungen können nun Praxisnetzen ein eigenes Honorarbudget oder -volumen als Teil der Gesamtvergütung zuweisen. Die Kriterien und Qualitätsanforderungen für die Anerkennung besonders förderungswürdiger Praxisnetze muss die KBV definieren.
Diese Vorgaben durch die Bundesebene seien notwendig, „damit nicht Mehrheitsentscheidungen in einzelnen KVen dazu führen, dass bestimmte Gruppen besonders gefördert werden“, erklärte Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bei der Auftaktdiskussion zur 18. UCB-Netzkonferenz in Berlin.
Allgemeinarzt Dr. Veit Wambach zeigte sich erfreut über die Neuregelungen in § 87b SGB V: „Zum ersten Mal wird…
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