Vertragsärzte und Pharma-Industrie: Richter vertreiben Bestechungs-Spuk
Die BGH-Beschlüsse (Az.: GSSt 2/11, 5 StR 115/11) werden zunächst mal für Beruhigung sorgen: Ärzte und Pharmareferenten, die befürchten mussten, dass sie bei einer anders lautenden Entscheidung gar noch im Nachhinein von strafrechtlicher Verfolgung bedroht sein könnten, dürfen sich den Schweiß von der Stirn wischen. Vertragsärzte, die von Geschenken, Marketingmaßnahmen und anderen Vergünstigungen der Pharma-Industrie, Medizinprodukte-Hersteller oder Kliniken profitieren, machen sich im Rahmen des geltenden Strafrechts weder einer Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr noch einer Vorteilsnahme bzw. Bestechung schuldig. Sie können nämlich weder als Amtsträger noch als Beauftragte der…
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