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Verweigern oder wenigstens anständig liquidieren?

Frage von Dr. W. Wegele
Facharzt für Allgemeinmedizin
Odelzhausen:

Eine Privatkasse will von einem Patienten einen höheren Monatsbeitrag kassieren. Zu diesem Zweck schreibt die Kasse an den Hausarzt, er möge für die letzten acht Jahre zu fünf verschiedenen Diagnosen Stellung nehmen. Am Sonntag nachmittag setzt sich der Hausarzt hin und sucht die Krankenakte durch. Einige Wochen später fordert die Versicherung weitere Informationen, hat aber zwischenzeitlich das Honorar für die erste Anfrage kräftig gekürzt. Kann man derartige Auskünfte verweigern?

Antwort von Dr. Eckhard Brüggemann
Facharzt für Allgemeinmedizin
Herne:

Im Gegensatz zu Anfragen der Gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie den privaten Krankenversicherungen nicht antworten. Aber - und so handhabe ich es seit 30 Jahren in meiner Praxis - wenn nach persönlicher Anfrage beim Patienten dieser mich um eine entsprechende Auskunft bittet, so tue ich das für meinen langjährigen Patienten.

Die Abrechnung dieses Gutachtens erfolgt nach GOÄ-Nr. 80 je nach Zeitaufwand mit 2,3fachem bis 3,5fachem Satz (dann bitte mit Begründung). Das kommt auf 78 bis 119 DM. Nicht vergessen werden darf die Schreibgebühr nach GOÄ-Nr. 95, je DIN-A4-Seite 6,84 DM. In einem solchen Fall fühle ich mich nicht…

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