Verweigern oder wenigstens anständig liquidieren?
Antwort von Dr. Eckhard Brüggemann
Facharzt für Allgemeinmedizin
Herne:
Im Gegensatz zu Anfragen der Gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie den privaten Krankenversicherungen nicht antworten. Aber - und so handhabe ich es seit 30 Jahren in meiner Praxis - wenn nach persönlicher Anfrage beim Patienten dieser mich um eine entsprechende Auskunft bittet, so tue ich das für meinen langjährigen Patienten.
Die Abrechnung dieses Gutachtens erfolgt nach GOÄ-Nr. 80 je nach Zeitaufwand mit 2,3fachem bis 3,5fachem Satz (dann bitte mit Begründung). Das kommt auf 78 bis 119 DM. Nicht vergessen werden darf die Schreibgebühr nach GOÄ-Nr. 95, je DIN-A4-Seite 6,84 DM. In einem solchen Fall fühle ich mich nicht…
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