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Verwirrspiel mit gezinkten Karten

Autor: khb/REI

Der vom Gesetzgeber geforderten Offenlegung der Vorstandsvergütungen haben die KBV und KVen auf den letzten Drücker im "Deutschen Ärzteblatt" und "Bundesanzeiger" Folge geleistet - aber

 

damit nicht übertrieben viel zur Transparenz beigetragen.

Ausführlich versucht die KBV in ihren Bekanntmachungen den Eindruck zu vermitteln, dass die "auf freiwilliger Basis" gemachten Angaben der KV-Fürsten den Vergleich mit den Gehältern der Kassenbosse oder "mit KVen vergleichbaren Unternehmen" nicht scheuen brauchen, soll heißen: Sie fallen nicht aus dem Rahmen. Das kann man so sehen. Und schließlich muss jede Vertreterversammlung selbst wissen, was ihr die Arbeit ihrer Vorständler wert ist. Allerdings: Die KBV-Publikation trägt auch nicht dazu bei, die Bezüge der "Ehrenamtlichen" vergleichbar zu machen, obwohl doch die im GMG verankerte Pflicht für mehr Transparenz sorgen sollte. KBV-Chef Dr. Manfred Richter-Reichhelm sprach von "Schnüffelei",…

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