VFA kritisiert „Sondersteuer auf Forschung und Innovation“
Das soll voraussichtlich Anfang Mai per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erfolgen. Nach einem Rechtsgutachten für den Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) wäre das eine unzulässige Verfahrensänderung, da der höhere Herstellerrabatt in § 130a SGB V bisher nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs ist. „Die drastische Erhöhung des Zwangsrabatts kommt einer Sondersteuer auf Forschung und Innovation gleich!“, schimpft VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer. Mit dem Zwangsrabatt ist ein Preismoratorium bis Ende 2013 auf dem Niveau vom August 2009 verbunden. Yzer hält eine Begrenzung auf ein Jahr für ausreichend, da dann Maßnahmen wie Firmenstudien zum Zusatznutzen innovativer…
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