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Viagra doch per Chipkarte?

Autor: Isabel Siekmann, Rechtsanwältin und Apothekerin, Anwaltskanzlei Wartensleben, Stolberg

Nach einer Analyse mehrerer Gerichtsurteile

 

erscheint eine Verordnung von Viagra® auf Kassenrezept zumindest bei Patienten mit bestimmten Erkrankungen möglich. Alternativ kann der Patient die Kostenübernahme bei der Kasse verlangen und sie nach Ablehnung auf Erstattung verklagen.

Noch bevor Viagra in Deutschland im September 1998 die Zulassung erhielt, schloss der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Mittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion durch eine Aufnahme in den Katalog der Verordnungsbeschränkungen nach F.17.1 f. der Arzneimittel-Richtlinien (AMR) von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Es kristallisiert sich aber mehr und mehr heraus, dass Viagra auf Grund der Unwirksamkeit dieser Regelung dann zu Lasten der GKV verordnet werden kann, wenn bei dem Patienten eine entsprechende Indikation vorliegt.

Gerichte bejahen Leistungspflicht

Es gibt bereits eine Reihe von sozialgerichtlichen Entscheidungen, in denen Kassen zur…

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